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Unverschuldeter Verkehrsunfall – Hilft mir die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wirklich?

Wem ist es nicht schon einmal passiert, plötzlich und völlig unerwartet kommt es zum Verkehrsunfall. Von diesem Ereignis völlig aus der Bahn geworfen, ist der Laie sehr oft hilflos.

Der Verkehrsunfall wird gemeldet, und schon schaltet sich die gegnerische Haftpflichtversicherung ein. Die Schadensregulierungsabteilungen der Versicherer versuchen damit, den Geschädigten insbesondere davon abzuhalten, Rechtsrat einzuholen und sich von einem Rechtsanwalt bei der Schadensabwicklung vertreten zu lassen. Die Tatsache, dass auch Rechtsanwaltsgebühren zum ersetzenden Schaden gehören, wird von den Versicherern regelmäßig verschwiegen.

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Surfen im Internet während der Arbeitszeit - Und die Folgen?

Viele Mitarbeiter in Unternehmen haben heute vom Arbeitsplatz aus Zugang zum Internet. Dies kann zu Problemen führen.

So hat z.B. das LAG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Arbeitnehmer nicht aufgrund kurzweiligen privaten Surfens im Büro fristlos entlassen werden können, solange sie unverfängliche Seiten aufgerufen haben (Urt. v. 02.03.2006, Az.: 4 Sa 958/05).



Eine Bürokauffrau erhielt die fristlose Kündigung. Als Grund war ihre private Nutzung des dienstlichen Internetzugangs angegeben. Der Arbeitgeber war der Ansicht, die Frau habe ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gravierend verletzt, da sie etwa eine Stunde pro Monat privat gesurft hatte. Die Frau sah in ihrem kurzweiligen Surfen jedoch keinesfalls eine schwere Verletzung ihrer Pflichten und klagte.

Mit Erfolg. Auch das Gericht teilte die Ansicht des Arbeitgebers nicht, und sah in dem Fehlverhalten der Frau keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung. Es hatte darauf hingewiesen, dass ohne vorheriges Verbot und Abmahnung eine gravierende Pflichtverletzung nur vorliegt, wenn erheblich mehr passiert ist. Eine solche gravierende Pflichtverletzung liegt etwa dann vor, wenn Arbeitnehmer große Mengen von Daten aus dem Internet herunterladen den Firmen-PC dabei der Gefahr einer Vireninfizierung aussetzen oder dem Arbeitgeber durch das private Surfen weitere Kosten entstehen. Es müsse in einem beträchtlichen zeitlichen Umfang gesurft werden, oder Seiten mit strafbaren oder pornografischen Inhalten besucht werden. Das Gericht stellte weiter fest, dass selbst nach einer ausgesprochen Abmahnung Surfen in geringem zeitlichen Umfang keine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitgeber konnte sich mit dieser Begründung also nicht von seiner Mitarbeiterin trennen.

Ein wenig Surfen kann - wie kurze Zigarettenpausen und maßvolles privates Telefonieren vom Dienstapparat - kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung sein, (für eine ordentliche Kündigung nach einer vorherigen Abmahnung aber sehr wohl). Sollte es dennoch Auseinandersetzungen mit dem Chef geben hilft ein Anwalt die Situation zu analysieren und richtig zu handeln.

 

Ronny Schirmer
Rechtsanwalt

 

Patientenverfügungen- gesetzlich geregelt, und nun?

Am 1. September 2009 trat die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

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