Formulare
Beratungshilfe:
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht.
Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können von der Staatskasse übernommen werden, wenn das zuständige Amtsgericht einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe bewilligt hat.
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Prozesskostenhilfe:
Über die Prozesskostenhilfe (PKH) kann einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren auf Antrag gewährt werden.
Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen.
In Strafverfahren kann nur Nebenklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden. Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat. Sie ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Umsetzung der Rechtsschutzgleichheit.
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